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Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurde vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und tritt am 1.1.2024 in Kraft.

In einer Stellungnhme der Bundesregierung heißt es dazu: „Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes will die Bundesregierung ihre Ziele für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen umsetzen. Mit den Maßnahmen sollen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit kommen. Ziel ist zudem, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung gezielter zu unterstützen.“

Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

  • eine höhere Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen
  • Beschleunigung der Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern 
  • Aufhebung des Lohnkostenzuschusses beimBudget für Arbeit

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