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Stanley Dai / unsplash

Änderungen beim Weiterbildungsbonus SH

Ab dem 1. März 2024 gelten für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein neue Bedingungen.
Förderanträge können bei der Investitionsbank Schleswig Holstein (IB SH) nur noch online gestellt werden. Mit dem Weiterbildungsbonus wird die Teilnahme von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Selbstständige und Auszubildende sind zukünftig von der Förderung ausgeschlossen. 
Ausgeschlossen sind außerdem Weiterbildungen, die

  • ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
  • dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
  • dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
  • dem Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises dienen.

weitere Informationen auf dem Portal der IB SH